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Veröffentlicht am: 08.09.2021

Gartenwasserzähler

Da sich die Abwassermenge aus der dem Grundstück zugeführten Frischwassermenge abzüglich der auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermenge ermittelt, ist ein Abzug für Gartengießwasser möglich.

Die Abzugsmenge für Gartengießwasser wird über verbandseigene Zähler ermittelt. Für den Zähler zur Ermittlung der Abzugsmengen erhebt der Verband eine Gebühr von derzeit 25 Euro netto im Jahr.

Die Kosten für die Vormontage (Wasserzähler-Einbaugarnitur mit Bügel) durch den Installateur können sich zwischen 100 und 300 Euro bewegen (je nach Zeit- und Materialaufwand der beauftragten Firma).

Bei der Frage nach der Wirtschaftlichkeit eines Gartenwasserzählers sind folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

  • Grundstücksgröße unter Berücksichtigung befestigter Flächen
  • Anzahl der angenommenen Gießtage
  • Niederschlagsmenge im Jahresdurchschnitt ca. 1000 l/m²
  • ca. 100 sogenannte Trockentage im Jahr
  • Art, Menge und Wasserbedarf der Bepflanzung

Die Abwassergebühr liegt zurzeit bei 2,10 €/m³. Vergleicht man die Grundgebühr von 25 Euro mit der Kanalgebühr, entspricht das einer Menge von ca. 12.000 Liter. Das bedeutet, erst ab einer Gartengießmenge über 12 m³ stellt sich eine finanzielle Ersparnis ein. Noch nicht eingerechnet sind dabei die einmaligen Installationskosten für die Vormontage.

Für den Einbau eines solchen Zählers ist ein Antrag auf Gartenwasserabzug zu stellen, den der Grundstückseigentümer und Installateur zu unterschreiben hat. Die Installation des Zählers ist jederzeit möglich. Der Einbau des Zählers muss frostsicher innerhalb des Gebäudes erfolgen, eine Montage direkt am Gartenwasserhahn ist nicht möglich.

Bei Schwimmbecken ist zu beachten, dass die Befüllung über den Gartenwasserzähler möglich ist, aber bei der Abrechnung der Abzugsmengen nicht berücksichtigt werden kann. Nach der Entwässerungssatzung besteht für alle Schwimmbecken der Kanalanschluss- und –benutzungszwang.